Leider ist die Förderung durch den Bildungsscheck seit Mitte 2024 ausgesetzt.
Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir diese Seite sofort aktualisieren.
Der Abschluss des Lehrgangs zum "Fitness- und Gesundheitstrainer B-Lizenz" wird im Ausbildungssystem des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anerkannt. Absolventinnen und Absolventen können somit an einem verkürzten und erheblich günstigeren Sonderlehrgang für Fitnesstrainer und Fitnesstrainerinnen zum Erwerb der Rehasport-Qualifikation zu erhalten.
Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Absolventen des Lehrgangs Fitness und Gesundheitstrainer B-Lizenz bzw. Fitness & Office B-Lizenz als Zugangsqualifikation zu einem Reha-Lehrgang beim Verband "Rehasport Deutschland" per Einzelfallentscheidung zuzulassen.
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Aus- und Fortbildungen in der Fitness Akademie sind grundsätzlich steuerabzugsfähig. Für Angestellte stellten die Ausgaben Werbungskosten dar, für Selbstständige sind sie Betriebsausgaben. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist in allen Fällen gegeben und muss nicht beantragt werden. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass der steuerliche Vorteil dieser Abzugsfähigkeit von den individuellen Gegebenheiten des Steuerzahlers abhängt.
Die Berufsförderungsdienste der Bundeswehr befürworten Weiterbildungen der Fitness-Akademie in vielen Bereichen für Zeitsoldaten und fördern diese. Lassen Sie sich als Soldat auf Zeit individuell von uns über Ihre Fördermöglichkeiten beraten.
In Einzelfällen ist die Förderung von berufsbildenden Lehrgängen durch die Agentur für Arbeit möglich. Bitte fragen Sie uns!